Dazuverdienen im Alter:
Wo liegen die Grenzen?

Viele Menschen freuen sich auf den Ruhestand ohne den täglichen Stress im Job. Doch die Zahl derer, die weiterarbeiten wollen, wächst. Pension und Gehalt gleichzeitig – MEIN LEBEN erklärt, wie es geht und was du verdienen darfst, ohne deine Pension zu schmälern.

Alte Menschen sind heute fitter als je zuvor

Alte Menschen sind heute fitter als je zuvor

Mehr alte Menschen arbeiten weiter

Pension bedeutet Ruhestand – das war einmal. Die Menschen sind im Alter fitter als je zuvor. Viele wollen sich auch nach dem Pensionsantritt weiter engagieren, ihr Wissen und ihre Erfahrung nicht brachliegen lassen. Andere müssen weiterarbeiten, um eine schmale Pension aufzubessern. Von rund 1,9 Millionen Beziehern einer Alterspension sind (Stand 2023) etwa 60.000 mit einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze erwerbstätig. Die Zahl der Menschen, die während der Alterspension weiterarbeiten, wird steigen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre ins Pensionsalter kommen. Durch den  demographischen Wandel fehlen zunehmend Arbeitskräfte. Politisch ist das Weiterarbeiten in der Pension daher sehr erwünscht. Doch was bedeutet es für den Pensionsanspruch?

Viele Pensionisten wollen Wissen und Erfahrung nicht brachliegen lassen

Viele Pensionisten wollen Wissen und Erfahrung nicht brachliegen lassen

Pension und Zuverdienst

Wie viel du hinzuverdienen kannst, ohne Einbußen in der Pensionshöhe hinnehmen zu müssen, hängt von der Art der Pension ab.

  • Alterspension
    Das Regelpensionsalter liegt in Österreich derzeit bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. Ab 2024 wird das gesetzliche Antrittsalter für Frauen jährlich um ein halbes Jahr angehoben. Ab 2033 sollen Männer und Frauen einheitlich mit 65 in Alterspension gehen.

    Wenn du eine reguläre Alterspension beziehst, kannst du unbegrenzt dazuverdienen. Es gibt keine Zuverdienstgrenze. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht. Er erhöht sogar deine Pensionsansprüche, wenn du mit deiner bezahlten Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze liegst, also Stand 2024, über 518 Euro pro Monat. Dann bist du in der Pensionsversicherung pflichtversichert und zahlst also wieder Pensionsbeiträge.

    Den erhöhten Pensionsbetrag erhältst du erstmals in dem Kalenderjahr, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem du deine Erwerbstätigkeit aufgenommen hast.In der Fachsprache heißt das Höherversicherungsbetrag.

    Wer die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, muss für den Zuverdienst keine Kranken- und Pensionsbeiträge zahlen.

    Die Bundesregierung hat sich 2023 darauf geeinigt, Anreize für das längere Arbeiten für Pensionistinnen und Pensionisten zu schaffen. Wer in der Pension weiterarbeitet, soll künftig bis zu einer Zuverdienstgrenze von rund 1.000 Euro keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Neuerung ist zunächst auf zwei Jahre beschränkt und soll 2025 evaluiert werden.

  • Vorzeitige Alterspension
    Wenn du eine vorzeitige Alterspension vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren bei Männern beziehungsweise (derzeit noch) 60 Jahren bei Frauen beziehst, beispielsweise wegen einer langen Versicherungsdauer („Hacklerregelung“) oder im Rahmen der sogenannten Korridorpension, darfst du nur geringfügig dazuverdienen. Sonst verlierst du die Pension – bis zum Erreichen des Regelpensionsalters. Achtung: Verdienst du nur einen Euro über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus, fällt die gesamte Pension für den Zeitraum dieser Beschäftigung weg.

    Mit Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld darfst du den geringfügigen Zuverdienstbetrag jedoch 14 mal im Jahr bekommen und bleibst trotzdem noch unter der Geringfügigkeitsgrenze. Die Sonderzahlungen sollten aber als solche auf dem  Lohnzettel ausgewiesen werden.

    Wer in der vorzeitigen Alterspension über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus erwerbstätig ist, ist außerdem in der Pensionsversicherung pflichtversichert.
    Dadurch steigt deine „normale“ Alterspension. Wenn du also die Regelaltersgrenze erreichst, wird deine Pensionshöhe neu berechnet. Für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, wird dann die Pensionsbeträge erhöht.
         

  • Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
    Auch wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension beziehst, kannst du bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass sich die Höhe deiner Pension verändert.

    Du musst nur dann eine Schmälerung deiner Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension hinnehmen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 Euro) überschritten und dein monatliches Gesamteinkommen (das ist die Summe aus Bruttopension und Erwerbseinkommen) den Betrag von 1.489,42 Euro übersteigt. Dann erhältst du nur noch einen Teil der Pension aus gesundheitlichen Gründen (als sogenannte Teilpension). Ein Teil deines Einkommens wird also angerechnet.

    Das bedeutet: Bei einem Gesamteinkommen zwischen 1.489,42,72 Euro und 2.234,22 Euro brutto wird die Pension um 30 Prozent gekürzt, zwischen 2.234,22 Euro und 2.978,83 Euro um 40 Prozent und ab 2.978,83 Euro um 50 Prozent (Stand: 2024).

    Der Anrechnungsbetrag, also die Kürzung der Pension, darf jedoch weder 50 Prozent der Pension noch des Erwerbseinkommens übersteigen.

    Nach dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters von (derzeit noch) 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern gibt es diese Zuverdienstgrenzen nicht mehr.

  • Ausgleichszulage
    Wenn deine Pension so niedrig ist, dass du eine Ausgleichszulage bekommst und du etwas hinzuverdienst, dann verringert sich die Ausgleichszulage bis zur Höhe des deines Zuverdienstes.

Damit die Pension reicht, ist besonders für Frauen Vorsorge wichtig.

Damit die Pension reicht, ist besonders für Frauen Vorsorge wichtig.

Pensionsaufschub

Statt neben der Pension erwerbstätig zu sein, kannst du auch die Pension aufschieben und über die Altersgrenze hinaus regulär arbeiten – wenn dein Arbeitgeber das möchte. Die Beiträge zur Pensionsversicherung halbieren sich in diesem Fall sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Außerdem steigt der Pensionsanspruch des Arbeitnehmers mit jedem weiteren Jahr Erwerbstätigkeit um 4,2 Prozent. Beide Begünstigungen gelten allerdings nur für maximal drei Jahre.

Ende 2023 beschloss die Bundesregierung den Bonus von 4,2 Prozent auf 5,1 Prozent anzuheben, um den Anreiz zu erhöhen, länger zu arbeiten.

Ob sich ein Pensionsaufschub über drei Jahre hinaus gegenüber dem Pensionsbezug mit Zuverdienst lohnt, unterscheidet sich von Fall zu Fall, sollte also sorgfältig geprüft und durchgerechnet werden. 

Steuern

Dein hinzu verdientes Einkommen musst du zusammen mit der Pension versteuern. Für Selbstständige gibt es allerdings einen Veranlagungsfreibetrag von jährlich 730 Euro. Für die jährliche Steuerberechnung musst du deine laufenden Löhne und Gehälter und die Pension (jeweils ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) addieren und davon die Sozialversicherungsbeiträge abziehen.

Beträgt dein Jahreseinkommen insgesamt nicht mehr als 13.981 Euro (Wert 2024), musst du mit keiner Steuernachzahlung rechnen. Wenn es mehr ist, kommt es in der Regel zu einer Steuernachforderung.

Vorsorgen für den Ruhestand

Wer rechtzeitig vorsorgt, kann seinen Ruhestand mehr genießen. Eine Reihe von Lösungen schützt Sie und Ihre Angehörigen vor finanziellen Engpässen. Hier finden Sie eine Übersicht der Versicherungen, die Sie schützen.  

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