Wenn wir älter werden, sind einige Dinge zu regeln. Wir haben die fünf wichtigsten Fragen zusammengestellt, die du beizeiten klären solltest.
Wie willst du im Alter leben?

Senioren WG des ASB in Wien
Ab einem gewissen Alter solltest du dir Gedanken machen, wie du zukünftig wohnen willst. Bei vielen Menschen steht ein Wechsel an, wenn die Kinder das Haus verlassen haben. Wer dann einen Umzug plant, sollte gleich mitbedenken, ob er dort auch noch im Alter leben kann oder möchte. Ist die Wohnung barrierefrei? Möchtest du später allein oder in einer Gemeinschaft eben? Möchtest du mit anderen Generationen unter einem Dach leben? Oder möchtest du lieber in eineSeniorenwohnung? Auch hier gibt es verschiedene Wohnformen, vom betreuten Wohnen und Altenwohngemeinschaften bis hin zum Pflegeheim. Es lohnt sich, sich über die verschiedenen Angebote zu informieren und sich frühzeitig ein paar Häuser anzuschauen. Eine Übersicht über Einrichtungen in deinem Bundesland findest du hier.
Auch wenn du nicht umziehen willst, gibt es in den eigenen vier Wänden einige Dinge zu beachten. Denn bei jedem machen sich irgendwann Alterserscheinungen bemerkbar. Gleichgewichtsstörungen häufen sich, Kraft und Koordination lassen nach, Schwerhörigkeit und eine zunehmende Sehschwäche können die Orientierung erschweren. Um die Wohnung altersgerecht umzugestalten, genügen manchmal kleinere Anpassungen. Dazu gehört vor allem ausreichendes Licht. Stolperfallen wie Kabel und lose Teppiche solltest du aus den Laufwegen unbedingt verbannen. Schwellen und Stufen kannst du auffällig markieren, um sie nicht zu übersehen. Rutschige Fußbodenbeläge solltest du vermeiden. Haltegriffe im Bad geben dir Halt. Zuweilen sind aber größere Umbauten notwendig wie die Badewanne gegen eine barrierefreie Dusche auszutauschen. In allen Bundesländern werden Umbauten wie diese finanziell gefördert. Worauf du sonst achten solltest, damit du im hohen Lebensalter sicher leben kannst, hat Mein Leben für dich zusammengefasst.
Wer soll für dich im Falle eines Falles entscheiden?

Andere können mit der Regelung der eigenen Angelgenheiten bevollmächtigt werden.
Unterstützungsbedürftige Menschen sollen in Österreich so lange wie möglich autonom und selbstständig sein. Deshalb wurde das Erwachsenenschutzrecht im Jahr 2018 grundlegend reformiert. Neben der Vorsorgevollmacht gibt es seither drei weitere mögliche Möglichkeiten, mit denen Befugnisse an andere übertragen werden können. Mit einerVorsorgevollmacht kannst du festlegen, wer welche Angelegenheiten für dich übernehmen soll, wenn du dazu selbst nicht mehr in der Lage bist. Du kannst zum Beispiel bestimmen, wer im Ernstfall Wohnungsmietangelegenheiten oder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für dich regeln soll. Du kannst eine Vorsorgevollmacht einrichten, solange du voll entscheidungsfähig bist. Damit sie wirksam wird, muss die Vorsorgevollmacht vor einer Person der Rechtsberufe (Notariat, Rechtsanwaltschaft) errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.
Neu eingeführt wurde die gewählte Erwachsenenvertretung. Anders als die Vorsorgevollmacht kann man sie auch dann noch errichten, wenn man nicht mehr voll handlungsfähig ist. Allerdings muss man die Tragweite einer Bevollmächtigung zumindest in Grundzügen verstehen. Für den Fall, dass du deine Entscheidungsfähigkeit verlierst und zuvor weder einen Bevollmächtigten noch eine gewählte Erwachsenenvertretung festgelegt hast, kommt die gesetzliche Erwachsenenvertretung zum Zug. In diesem Fall können nahe Angehörige sehr viele Angelegenheiten für dich wahrnehmen, wie zum Beispiel die Haushaltsführung, das Organisieren von Pflegeleistungen oder die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen. Die gerichtliche Bestellung einer Erwachsenenvertretung ist das letzte Mittel. Sie kommt nur dann zum Einsatz, wenn keine andere Regelung greift und Gefahren für die betroffene Person abgewendet werden müssen.
Welche medizinischen Behandlungen möchtest du?

Wenn sich die betroffene Person nicht äußern kann, wird die Patientenverfügung wichtig..
Wenn wir schwer krank oder nach einem Unfall unseren Willen nicht mehr selbst äußern können, kann eine Patientenverfügung helfen, damit unser Wille dennoch berücksichtigt wird. DasPatientenverfügungs-Gesetz unterscheidet zwischen verbindlichen und beachtlichen Patientenverfügungen. Eine beachtliche Patientenverfügung ist zwar nicht bindend; Sie ist aber trotzdem eine wichtige Orientierungshilfe für den Notfall. Einer verbindlichen Patientenverfügung hingegen müssen die behandelnden Ärzte unbedingt Folge leisten. Dies kann auch bedeuten, dass Ärzte auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten müssen. Aufgrund dieser Tragweite musst du für eine verbindliche Patientenverfügung mit einem Arzt ein obligatorisches Aufklärungsgespräch führen. Außerdem musst du dich rechtlich beraten lassen. Weil es im Notfall wichtig sein kann, dass eine Patientenverfügung schnell gefunden wird, ist es außerdem sinnvoll, sie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte oder im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats hinterlegen zu lassen. Jedes Krankenhaus in Österreich kann auf diese Register uneingeschränkt zugreifen, um schnell und im Sinne der Patienten handeln zu können.
Was soll mit deinem Erbe geschehen?
Jeder Mensch sollte regeln, was nach seinem Ableben geschehen soll. Deinen letzten Willen kannst du formlos in einem eigenhändigen Testament festhalten. Damit das Testament gültig ist, muss der gesamte Text lediglich handschriftlich verfasst sein. Das Testament muss außerdem am Textende mit vollem Namen und Datum unterschrieben werden. Zeugen sind für das eigenhändige Testament nicht notwendig. Wird das Testament von einer anderen Person oder per Computer geschrieben, brauchst du hingegen drei Zeugen, die nicht eng mit dir verwandt sein dürfen. Das eigenhändige Testament kannst du zu Hause bei deinen sonstigen Dokumenten aufbewahren oder gegen Gebühr bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen. Mit einer Registrierung im Zentralen Testamentsregister stellst du sicher, dass es auch gefunden wird.
Wie möchtest du bestattet werden?

Viele Familien haben Familiengräber, in denen die verstorbenen Angehörigen beigesetzt werden. Manche erwerben schon zu Lebzeiten ein Grabnutzungsrecht für einen bestimmten Grabplatz. Ist nichts anderes bestimmt, fällt den Hinterbliebenen die Aufgabe zu, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Das ist für viele Menschen eine schwierige Herausforderung. Es ist deshalb sinnvoll, mit seinen Angehörigen beizeiten über Wünsche und Möglichkeiten für die Beisetzung offen zu sprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Dabei können die Bestattungsart und Details wie das Sarg- oder Urnenmodell, der Blumenschmuck, der Grabstein bis hin zur Grabpflege bestimmt werden.
Wie kann du für die Bestattung finanziell vorsorgen?
Eine würdige Trauerfeier und Bestattung kosten viel Geld. Eine Bestattungsvorsorge-Versicherung entlastet Angehörige auch finanziell. Mit der Bestattungsvorsorge von Wüstenrot ist eine Absicherung schon ab 20 Euro monatlich möglich. Mit einem Plus-Paket können weitergehende Leistungen abgesichert werden - zum Beispiel die Organisation der Bestattung, die Erledigung aller Formalitäten und die Übernahme sämtlicher Kosten.
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