Dazuverdienen im Alter:
Wo liegen die Grenzen?

(Artikel vom 2.11.2020)

Viele Menschen freuen sich auf den Ruhestand ohne den täglichen Stress im Job. Doch die Zahl derer, die gern weiterarbeiten wollen – oder auch müssen – wächst. MEIN LEBEN erklärt, was du zusätzlich verdienen darfst, ohne die Pension zu schmälern.

Alte Menschen sind heute fitter als je zuvor

Alte Menschen sind heute fitter als je zuvor

Pension bedeutet Ruhestand – das war einmal. Bereits heute arbeiten 70.000 Pensionisten in Österreich offiziell im Alter weiter, tausende engagieren sich ehrenamtlich. Und die Zahl wird weiter steigen, denn bald kommen die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre ins Pensionsalter. Und dank der immer besser werdenden gesundheitlichen Versorgung sind die Menschen im Alter fitter als je zuvor. Viele wollen sich weiter engagieren,  ihr Wissen und ihre Erfahrung nicht einfach brachliegen lassen. Andere müssen weiterarbeiten, um die schmale Pension aufzubessern.

Inwieweit möchten Sie nach Ihrer Pensionierung – zumindest teilweise – noch weiter arbeiten, also bezahlt oder ehrenamtlich tätig sein? (Basis: Personen sind nicht in Pension; n= 211)
©www.seniors4success.at

Inwieweit möchten Sie nach Ihrer Pensionierung – zumindest teilweise – noch weiter arbeiten, also bezahlt oder ehrenamtlich tätig sein? (Basis: Personen sind nicht in Pension; n= 211)

Die Plattform Seniors4success engagiert sich für Menschen vor und nach der Pensionierung. Sie führt regelmäßig Umfragen durch. 2019 gaben zwei Drittel der befragten Berufstätigen an, in der Pension ehrenamtlich oder bezahlt weiterarbeiten zu wollen. Das ist ein deutlicher Sinneswandel, denn 2017 waren es lediglich 49 Prozent. Arbeiten in der Pension ist demnach viel wichtiger geworden. „Ich will nicht mehr arbeiten“, sagen knapp neun Prozent, 2017 waren es noch 25 Prozent gewesen. Doch was bedeutet das Weiterarbeiten für den Pensionsanspruch?

Viele Pensionisten wollen Wissen und Erfahrung nicht brachliegen lassen

Viele Pensionisten wollen Wissen und Erfahrung nicht brachliegen lassen

Pension und Zuverdienst

Es kommt auf die Art der Pension an, wie viel du hinzuverdienen kannst, ohne Einbußen in der Pensionshöhe hinnehmen zu müssen.

  • Alterspension
    Das Regelpensionsalter liegt in Österreich derzeit bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. Ab 2024 wird das gesetzliche Antrittsalter für Frauen jährlich um ein halbes Jahr angehoben. Ab 2033 sollen Männer und Frauen einheitlich mit 65 in Alterspension gehen. Wenn du eine Alterspension beziehst, kannst du unbegrenzt dazuverdienen. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht, es kann sogar zu einer Pensionserhöhung kommen. Dies ist der Fall, wenn du mit deiner bezahlten Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro pro Monat liegst. (Der Wert gilt für 2020 und wird immer wieder angepasst.) Denn damit wird eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet, die deine Pensionsansprüche erhöht. In der Fachsprache heißt das Höherversicherungsbetrag. Diesen Betrag erhältst du erstmals in dem Kalenderjahr, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem du deine Erwerbstätigkeit aufgenommen hast.

     
  • Vorzeitige Alterspension
    Bei einer vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer („Hacklerregelung“), die man vor dem Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren bei Männern beziehungsweise 60 Jahren bei Frauen bezieht, darf man nur geringfügig dazuverdienen, um die Pension nicht zu verlieren. Denn wenn eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro pro Monat ausgeübt wird, zieht auch diese eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich. Da dir bei einer geringfügigen Beschäftigung auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zustehen, kannst du den Betrag von 460,66 Euro 14-mal im Jahr bekommen, um unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Wichtig ist jedoch, dass die Sonderzahlungen als solche auf dem Lohnzettel ausgewiesen werden. Dazu solltest du wissen: Wenn deine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, steigt deine „normale“ Alterspension. Wenn du die Regelaltersgrenze erreichst, wird deine Pensionshöhe neu berechnet. Für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, wird deine Alterspension dann erhöht. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass bei nur einem Euro mehr, die gesamte Pension für den Zeitraum der nicht geringfügigen Beschäftigung wegfällt!
    Ganz ähnlich verhält es sich bei der Korridorpension, die ebenfalls bereits vor dem Erreichen des regulären Pensionsalters in Anspruch genommen werden kann, wenn eine lange Versicherungsdauer besteht. Wenn du einer Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze nachgehst, die eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet, fällt die Korridorpension weg. Das führt dann zu einer Erhöhung der „normalen“ Alterspension: Wenn du das entsprechende Alter erreichst, erhöht sich die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent.
     
  • Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
    Wenn du eine Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension beziehst, kannst du bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass sich die Höhe deiner Pension verändert. Du musst nur dann eine Schmälerung deiner Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension hinnehmen, wenn die Grenze von 460,66 Euro pro Monat überschritten und dein monatliches Gesamteinkommen (das ist die Summe aus Bruttopension und Erwerbseinkommen) bei mehr als 1.241,97 Euro liegt. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, erhältst du nur noch einen Teil der Berufsunfähigkeitspension (als Teilpension). Ein Teil deines Einkommens wird also angerechnet. Das bedeutet: Bei einem Gesamteinkommen zwischen 1.241,97 Euro und 1.863,02 Euro wird die Pension um 30 Prozent gekürzt, zwischen 1.863,02 Euro und 2.483,93 Euro um 40 Prozent und ab 2.483,93 Euro um 50 Prozent. Der Anrechnungsbetrag darf jedoch weder das Erwerbseinkommen noch 50 Prozent des Steigerungsbetrages für Höherversicherungsbeiträge übersteigen.
Damit die Pension reicht, ist besonders für Frauen Vorsorge wichtig.

Damit die Pension reicht, ist besonders für Frauen Vorsorge wichtig.

Statt neben der Pension erwerbstätig zu sein, kannst du auch die Pension aufschieben und über die Altersgrenze hinaus regulär arbeiten – wenn dein Arbeitgeber dich lässt. Die Beiträge zur Pensionsversicherung halbieren sich in diesem Fall sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Außerdem steigt der Pensionsanspruch des Arbeitnehmers mit jedem weiteren Jahr Erwerbstätigkeit um 4,2 Prozent. Welche Variante günstiger ist, darauf gibt es laut Arbeiterkammer keine eindeutige Antwort. Das unterscheidet sich von Fall zu Fall.

Relevant für Frauen: unsere Vorsorge Tipps für Frauen.