Autounfall:
Das ist im Ernstfall zu tun

Auf Österreichs Straßen kracht es täglich etwa 98 Mal. Jeder dieser Verkehrsunfälle ist unerwartet. Doch wer sich hinter das Steuer setzt, sollte auf den Ernstfall vorbereitet sein. Wir haben für dich die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall zusammengefasst.

Im Ernstfall Ruhe bewahren: In Österreich ereignen sich täglich 105 Verkehrsunfälle mit 132 Verletzten.
© iStock/baona

Im Ernstfall Ruhe bewahren: In Österreich ereignen sich täglich 105 Verkehrsunfälle mit 132 Verletzten.

1. Was muss ich bei einem Autounfall als allererstes tun?

Versuche, ruhig zu bleiben. Halte dein Auto an, schalte die Warnblinkanlage ein und ziehe eine Warnweste über, sobald du dein Auto verlässt. So wirst du nicht nur besser gesehen, es ist mitunter auch Pflicht: Der Gesetzgeber schreibt das Tragen einer Weste auf Autobahnen und Autostraßen verpflichtend vor. Habe deshalb immer Westen für dich und Beifahrer griffbereit im Fahrzeug. Nun gilt es, die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern und für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu machen.

Warndreieck und Sicherheitsweste: So sicherst du die Unfallstelle.
© iStock/GregorBister

Warndreieck und Sicherheitsweste: So sicherst du die Unfallstelle.

2. Es gibt Verletzte. Wann muss ich Erste Hilfe leisten?

Wenn Personen bei einem Unfall verletzt wurden, bist du zur Hilfe verpflichtet. Rufe sofort die Polizei und scheue dich nicht, Hilfsmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn der Erste-Hilfe-Kurs womöglich Jahre zurückliegt. Sekunden können Leben retten. Nur, wenn du nichts tust, kannst du etwas falsch machen. 

Auf Initiative des Verkehrsministeriums hat der ARBÖ in Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen und den Autofahrerklubs eine Erste-Hilfe-Karte erstellt, der du wichtige Informationen entnehmen kannst. Als Autofahrer musst du zudem Verbandszeug mitführen, das staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet ist.

3. Wer klärt die Schuld- beziehungsweise Haftungsfrage?

In Österreich entscheidet nicht die Polizei über die Unfallschuld, sie nimmt den Unfall auf und falls ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, leitet sie den Akt an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Die Haftungsfrage beurteilt die Kfz-Haftpflichtversicherung, gegebenenfalls mit einem Sachverständigen. Wichtig ist hierbei, den Vorfall unverzüglich der Versicherung zu melden und sowohl am Unfallort als auch gegenüber den Beteiligten kein Haftungsanerkenntnis abzugeben.

Europäischer Unfallbericht: Dokumentiere den Sachschaden und nimm die Daten aller Unfallbeteiligten – auch Zeugen – auf.
© iStock/simonkr

Europäischer Unfallbericht: Dokumentiere den Sachschaden und nimm die Daten aller Unfallbeteiligten – auch Zeugen – auf.

4. Muss die Polizei bei jedem Unfall verständigt werden?

Bei einem Unfall mit reinem Sachschaden ist es in Österreich in der Regel nicht notwendig, die Polizei zu rufen. Wichtig ist, dass alle Unfallbeteiligten, auch Zeugen, Daten austauschen und du den Schaden dokumentierst. Notiere das Kfz-Kennzeichen, Name, Anschrift, Telefonnummer, Haftpflichtversicherung und Polizzennummer. Die sogenannte „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro wird fällig, wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wird, obwohl der Datenaustausch auch ohne die Beamten möglich gewesen wäre. Anders sieht es bei Unfällen im Ausland aus, hier empfiehlt sich schon aus Gründen der Beweissicherung, den Unfall durch die örtliche Polizei aufnehmen zu lassen.

5. Wie dokumentiere ich den Unfall?

Fotografiere das Unfallgeschehen, denke dabei nicht nur an sichtbare Schäden, sondern auch an Details wie Bremsspuren, und fertigen Sie gegebenenfalls eine Skizze an. Halte den Unfallzeitpunkt schriftlich fest. Das hilft dir und der Versicherung, den Schaden zu beziffern und Ansprüche umzusetzen. Als Vorlage dient der Europäische Unfallbericht, ein vom europäischen Dachverband der Versicherer („Comité Européen des Assurances“, kurz: CEA) empfohlenes Formular, den du in zweifacher Ausführung stets mit dir führen solltest: einen für dich und einen für den Unfallgegner.

6. Was ist zu tun, wenn ich ein parkendes Auto beschädigt habe?

Es kann leicht passieren, dass man den Rückspiegel eines abgestellten Autos abfährt oder versehentlich das Fahrzeug mit Beulen demoliert. Wenn du in diesem Fall nur einen Zettel mit Ihrer Adresse unter dem Scheibenwischer des Autos klemmst und den Unfallort verlässt, wird das als Fahrerflucht gewertet und kann teuer für dich werden. Rufe deshalb nach einer angemessen Wartezeit – meist ist das eine halbe Stunde – die Polizei und melde den Unfall. Eine „Blaulichtsteuer“ fällt in diesem Fall nicht an.

Zettel reicht nicht: Hast du ein parkendes Auto beschädigt, warte auf den Fahrzeugführer oder rufe die Polizei.
© iStock/fzant

Zettel reicht nicht: Hast du ein parkendes Auto beschädigt, warte auf den Fahrzeugführer oder rufe die Polizei.

7. Wann und wie melde ich den Unfall meiner Versicherung?

Wenn du der Verursacher des Unfalls bist, musst du dich bei deiner Versicherung innerhalb einer Woche melden. Meist genügt ein Anruf, eine schriftliche Meldung ist aber sinnvoll, um nichts zu vergessen. In der Regel bieten die Kfz-Versicherer auch die Möglichkeit, den Schadenfall online zu melden. Die weitere Abwicklung des Schadenfalls übernimmt dann die Versicherung, gegebenenfalls wird der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet.

8. Welche Kosten deckt meine Versicherung ab?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich verpflichtend ist, deckt die Kosten für Schäden von Unfallgeschädigten und anderen Geschädigten. Die Deckungssumme ist abhängig von der Versicherung, bei Wüstenrot sind es bis zu 20 Millionen Euro. Um Schäden am eigenen Auto abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung, die nicht nur bei Unfällen greift, sondern auch für andere unerwartete Schäden wie Diebstahl oder Vandalismus aufkommt. In diesen gängigen Versicherungen nicht abgedeckt sind in der Regel die Schäden, die der Unfallverursacher selbst erleidet. Wüstenrot bietet deshalb eine Lenker-Unfallversicherung als Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung an, die bei schweren Verletzungen, Invalidität und im schlimmsten Fall – bei Unfalltod – zahlt. Weiters empfiehlt sich eine Kfz-Rechtsschutzversicherung. Ist man selbst geschädigt und mit der Entscheidung der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden, übernimmt diese die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite. 

Wir wünschen dir eine gute, unfallfreie Fahrt!