Autounfall:
Das ist im Ernstfall zu tun

Auf Österreichs Straßen kracht es täglich etwa 95 Mal – so sehr, dass dabei Personen verletzt werden. Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden oder gar Personenschaden passiert immer unerwartet. Doch wer sich hinter das Steuer setzt, sollte auf den Ernstfall vorbereitet sein. Wir haben für dich die wichtigsten Schritte nach einem Autounfall zusammengefasst.

Im Ernstfall Ruhe bewahren: In Österreich ereignen sich täglich 105 Verkehrsunfälle mit 132 Verletzten.
© iStock/baona

Im Ernstfall Ruhe bewahren: In Österreich ereignen sich täglich 105 Verkehrsunfälle mit 132 Verletzten.

1. Was muss ich bei einem Autounfall als allererstes tun?

  • Ruhig bleiben, anhalten, Motor ausstellen, Warnblinkanlage einschalten.
  • Wenn du dein Auto verlässt, ziehe eine Warnweste über. So wirst du besser gesehen. Auf Autobahnen und Autostraßen ist die Warnweste gesetzlich vorgeschrieben. Auf anderen Straßen in diesen Fällen: wenn das Auto an einer unübersichtlichen Stelle steht, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder in der Dunkelheit. Habe deshalb immer Westen für dich und Beifahrer griffbereit im Fahrzeug.
  • Sichere die Unfallstelle, indem du sie mit einem Pannendreieck für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu machst. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Warndreieck in den gleichen Fällen wie die Warnweste. In der Stadt mit ungefähr 50 Metern Abstand zum Wagen, auf Landstraßen 100 Metern und auf Autobahnen mindestens 150 Metern. Dies entspricht dem Abstand zwischen vier Leitpfosten.

    Das Pannendreieck muss nahe am Fahrbahnrande aufgestellt werden. Ob du es vor oder hinter dem liegen gebliebenen Fahrzeug aufstellst, hängt davon ab, aus welcher Richtung sich der Verkehr nähert, der durch das Hindernis gefährdet werden könnte.

  • Sind Personen geschädigt worden, holst du über einen Notruf Hilfe und leistest dann unverzüglich Erste Hilfe.
Warndreieck und Sicherheitsweste: So sicherst du die Unfallstelle.
© iStock/GregorBister

Warndreieck und Sicherheitsweste: So sicherst du die Unfallstelle.

2. Es gibt Verletzte. Was muss ich tun?

Wenn Personen bei einem Unfall verletzt wurden, ist jeder, der den Unfall wahrgenommen hat, zur Hilfe verpflichtet. Wer die Hilfeleistung unterlässt, riskiert eine Strafanzeige beispielsweise wegen Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung.

Rufe also sofort eine Notrufnummer an. Es werden nur drei Ziffern gewählt, ohne Vorwahl. Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten ist in Österreich die 144 für den Rettungsdienst die erste Wahl. Wenn du dir nur eine Nummer merken kannst, dann merke dir den Euro-Notruf 112. Mit diesem kannst du in allen EU-Staaten Hilfe holen. Je nach Situation wirst du an den Rettungsdienst, die Polizei oder die Feuerwehr weitergeleitet.. Fasse dich kurz und gebe nur die vier "Ws" durch: WO ist der Unfallort, WAS ist geschehen, WIE VIELE Verletzte gibt es und WER ruft an?

Anschließend scheue dich nicht, Hilfsmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn der Erste-Hilfe-Kurs womöglich Jahre zurückliegt. Sekunden können Leben retten. Nur wenn du nichts tust, machst du etwas falsch.

3. Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Prüfe zunächst, ob die Person bei Bewusstsein ist: spreche sie an und schüttele sie sanft.
  • Trägt die Person einen Helm, Visier und Kinnriemen öffnen, Kopf im Nacken stützen und den Helm nach hinten ziehen.
  • Prüfe die Atmung, mache wenn nötig die Atemwege frei. Wenn die Person atmet, bringe sie in die stabile Seitenlage.
  • Atmet die verletzte Person nicht, starte die Wiederbelebung durch schnelles und kräftiges Drücken auf den Brustkorb.
  • In jedem Fall bringe die Person in eine bequeme Lage, decke sie zu, um die Körperwärme zu erhalten und sprich ihr gut zu.

4. Was tun bei einem Schock?

Sowohl eine stark blutende wie auch eine äußerlich wenig oder gar nicht verletzte Person kann einen Schock erleiden. Bei einem akuten Schock kommt es zu einem plötzlichen starken Blutdruckabfall. Dadurch wird der menschliche Körper nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Das kann zu schweren Schäden und sogar zum Tod führen.

Einen beginnenden Schock erkennst du an diesen Anzeichen: Unruhe, Angst, Nervosität, Verwirrtheit, Schläfrigkeit, Blässe, starkes Schwitzen bei kalter Haut, schnelles Atmen, Frieren, Zittern.

Alle oben genanten Maßnahmen gelten auch bei Schocks – mit einer Ausnahme: Ist die Person bei Bewusstsein, bringe sie in die Schocklage: in die Rückenlage und die Beine im Winkel von etwa 30 bis 60 Grad erhöht gelagert, indem du sie zum Beispiel auf einem Stuhl oder Rucksack legst. Das Hochlegen der Beine verbessert die Blutzirkulation nach einem Blutdruckabfall.

Europäischer Unfallbericht: Dokumentiere den Sachschaden und nimm die Daten aller Unfallbeteiligten – auch Zeugen – auf.
© iStock/simonkr

Europäischer Unfallbericht: Dokumentiere den Sachschaden und nimm die Daten aller Unfallbeteiligten – auch Zeugen – auf.

5. Muss die Polizei bei jedem Unfall verständigt werden?

Nein, bei einem Unfall mit reinem Sachschaden ist es in Österreich in der Regel nicht notwendig, die Polizei zu rufen. Die Ausnahme: Ist einem Dritten ein Schaden entstanden, zum Beispiel bei einem Flurschaden, wenn Leitplanken beschädigt wurden oder wenn Wild zu Schaden gekommen ist. In diesen Fällen muss die Polizei gerufen werden. 

Auch wenn der Unfall erhebliche Schäden verursacht hat oder Verletzungen aufgetreten sind, musst du die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Auch bei Unfällen im Ausland empfiehlt es sich, den Unfall durch die örtliche Polizeidienststelle  aufnehmen zu lassen.

Wenn die Polizei zum Unfallort gerufen wird, obwohl der Datenaustausch auch ohne die Beamten möglich gewesen wäre, wir die sogenannte „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro fällig.

4. Wie dokumentiere ich den Unfall?

Nutze möglichst den Europäische Unfallbericht, um den Unfall zu dokumentieren und die Daten der Beteiligten zu notieren. Das ist ein vom europäischen Dachverband der Versicherer empfohlenes Formular. Du solltest es in zweifacher Ausführung stets im Auto dabei haben: eines für dich und einen für den Unfallgegner.

Hast du das Formular nicht dabei, notierst du dir folgende Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Telefonnummer, Haftpflichtversicherer und Polizzennummer. Halte auch nach Zeugen Ausschau und notiere deren Kontaktdaten.

Halte den Unfallzeitpunkt schriftlich fest und fertige möglichst eine Skizze zum Unfallhergang an. Mache außerdem Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden. Denke dabei auch an Details wie Bremsspuren.
Das hilft dir und der Versicherung, die Schuldfrage zu klären, den Schaden zu beziffern und den Schaden zu regulieren.

Hast du von einem Unfallgegner nur das Kfz-Kennzeichen, erfährst du den Namen des Fahrzeughalters bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion  oder in Wien beim Verkehrsamt der Landespolizeidirektion Wien.

Falls du das Versicherungsunternehmen des Unfallgegners nicht notiert hast, kannst du es online über die → Kfz-Versichererauskunft des Versicherungsverbandes Österreich abfragen.

5. Was ist zu tun, wenn ich ein parkendes Auto beschädigt habe?

Es kann leicht passieren, dass man den Rückspiegel eines abgestellten Autos abfährt oder versehentlich das Fahrzeug mit Beulen demoliert. Wenn du in diesem Fall nur einen Zettel mit deiner Adresse unter dem Scheibenwischer des Autos klemmst und den Unfallort verlässt, wird das als Fahrerflucht gewertet und kann teuer für dich werden. Rufe deshalb unverzüglich die Polizei und melde den Unfall. Eine „Blaulichtsteuer“ fällt in diesem Fall nicht an. Notiere auch in diesem Fall das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs, mache Fotos des Schadens und melde den Schaden deiner Kfz-Haftpflichversichrung.
 

6. Was passiert mit meinem nicht mehr fahrtüchtigen Auto?

Wenn dein Pkw nicht mehr fahrtüchtig ist, muss es abgeschleppt werden. Wenn du nicht der Verursacher des Unfalls bist, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Abschleppen, ebenso die Kosten für einen Mietwagen. Wenn du selbst der Unfallverursacher bist, musst du diese Kosten selbst tragen – es sei denn, du bist über eine Kaskoversicherung für diesen Fall abgesichert.

6. Wer klärt die Schuld- beziehungsweise Haftungsfrage?

In Österreich entscheidet nicht die Polizei über die Unfallschuld. Nur wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, nimmt sie den Unfall auf und den Akt an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Die Schuldfrage und damit die Frage, wer haftet, beurteilt die Kfz-Haftpflichtversicherung, gegebenenfalls mit einem Sachverständigen. Am Unfallort oder gegenüber den Beteiligten solltest du nicht erklären, dass du der Verursacher bist und haftest. Wichtig ist, den Vorfall unverzüglich der Versicherung zu melden.

Zettel reicht nicht: Hast du ein parkendes Auto beschädigt, warte auf den Fahrzeugführer oder rufe die Polizei.
© iStock/fzant

Zettel reicht nicht: Hast du ein parkendes Auto beschädigt, warte auf den Fahrzeugführer oder rufe die Polizei.

7. Wann und wie melde ich den Unfall meiner Versicherung?

Innerhalb einer Woche musst du den Unfall bei diesen Versicherungen melden:

  • bei deiner eigenen Haftpflichtversicherung und, falls vorhanden, deiner Kaskoversicherung
  • bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • falls erforderlich und vorhanden: bei deiner Rechtsschutzversicherung
  • Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handeln, musst du auch noch die Unfallversicherung (AUVA) verständigen. 

Auch wenn du der Meinung bist, dass dich keine Schuld trifft, solltest du die eigene Haftpflichtversicherung verständigen. In diesem Fall bezeichnest du die Meldung gegenüber der Versicherung ausdrücklich als „Vorsichtsmeldung”.

Für die Meldung genügt ein Anruf. Eine schriftliche Meldung ist aber sinnvoll, um nichts zu vergessen. In der Regel bieten die Kfz-Versicherer auch die Möglichkeit, den Schadenfall online zu melden und stellen dafür Formulare bereit. Die weitere Abwicklung des Schadenfalls und die Schadensregulierung übernimmt dann die Versicherung, gegebenenfalls wird der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet.

Ereignet der Unfall in einem anderen EU-Land oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen mit einem dort zugelassenen Kraftfahrzeug, kannst du als Geschädigter deine Schadenersatzansprüche in Österreich geltend machen.

8. Welche Kosten deckt meine Versicherung ab?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers deckt die Kosten für Schäden von Unfallgeschädigten. Bist du nicht der Verursacher, erhältst du vom Unfallgegeners bzw. seiner Versicherung:

Die Reparaturkosten und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs abzüglich des Restwerts, die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur (abzüglich 10 bis 15 Prozent), falls nötig, Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt, Gutachterkosten, wenn ein Gutachten für die Ermittlung der Schadenshöhe erforderlich ist und bei Verletzungen Arzt-, Heil- und Pflegekosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Die Deckungssumme ist abhängig von der Versicherung, bei Wüstenrot sind es bis zu 20 Millionen Euro.

Um Schäden am eigenen Auto abzusichern, wenn du der Unfallverursacher bist, empfiehlt sich der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese greift nicht nur bei Unfällen, sondern kommt auch für andere unerwartete Schäden wie Diebstahl oder Vandalismus auf.

In diesen Versicherungen nicht abgedeckt sind in der Regel Schäden, die der Unfallverursacher selbst erleidet. Wüstenrot bietet deshalb eine Lenker-Unfallversicherung als Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung an, die bei schweren Verletzungen, Invalidität und im schlimmsten Fall – bei Unfalltod – zahlt. Weiters empfiehlt sich eine Kfz-Rechtsschutzversicherung. Ist man selbst geschädigt und mit der Entscheidung der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden, übernimmt diese die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite.

Wir wünschen dir eine gute, unfallfreie Fahrt!