Autofahrer aufgepasst:
Neue Regeln im Straßenverkehr 2019

Kennst du schon diese neuen Verkehrsregeln? 2019 bringt im Laufe des Jahres zahlreiche Neuerungen mit sich. Wir listen die wichtigsten Änderungen auf.

Neu: Ab sofort muss das Lenkrad bei aktiviertem Fahrassistenzsystem auf Autobahnen nicht mehr mit mindestens einer Fahrerhand festgehalten werden.

Neu: Ab sofort muss das Lenkrad bei aktiviertem Fahrassistenzsystem auf Autobahnen nicht mehr mit mindestens einer Fahrerhand festgehalten werden.

Zukunft schon heuer

Automatisiertes Fahren klingt für viele wie Zukunftsmusik, rückt jedoch immer näher. Fahrassistenzfunktionen sind schon heute stark verbreitet. Die Novelle zu einer Verordnung zum automatisierten Fahren betrifft den Autobahn- und Einparkpilot. So muss das Lenkrad bei aktiviertem Fahrassistenzsystem auf Autobahnen nicht mehr mit mindestens einer Fahrerhand festgehalten werden. Voraussetzung ist, dass das System eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung hat und der Fahrer im Notfall sofort wieder lenken kann. Außerdem ist nun das Ein- und Ausparken mittels automatisierter Lenkfunktion erlaubt. Dafür muss sich der Lenker zwar nicht im Fahrzeug, aber in dessen Sichtweite befinden. Auch hier muss eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung vorhanden sein.

Freie Fahrt für E-Fahrzeuge

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend mit einem grünen Kennzeichen unterwegs sind, sind auf Autobahnen oder Schnellstraßen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ausgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur der Luftreinhaltung dient. Solange von den zuständigen Ländern keine entsprechenden Hinweisschilder platziert worden sind, gelten daher die Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aufgrund des IG-L verordnet wurden.

Zusätzlich wird weiterhin über die Öffnung der Busspuren für E-Fahrzeuge gestritten. Die Stadt Wien hat dazu eine Teststrecke in Aussicht gestellt. Außerdem dürfen E-Autos in einigen Gemeinden schon heute kostenlos parken. Künftig sollen Städte, Länder und Gemeinden weitere Anreize und Vorteile für Elektroautos schaffen.

E-Autos müssen zu hören sein

Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Vom Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h, sowie beim Rückwärtsfahren müssen die Autos automatisch ein Schallzeichen erzeugen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.

Rettungsgasse befahren ist Vormerkdelikt

Freie Fahrt für Rettungskräfte: Die Rettungsgasse darf nicht blockiert werden.

Freie Fahrt für Rettungskräfte: Die Rettungsgasse darf nicht blockiert werden.

Das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen wird seit diesem Jahr zum Vormerkdelikt und mit bis zu 2.180 Euro Strafe geahndet. Rettungsfahrzeuge sollen ungehindert und möglichst schnell ihr Ziel erreichen können. Ein Vormerkdelikt wird weiterhin nach 2 Jahren gelöscht.

Testweise mit 140 km/h auf der Autobahn

Seit August 2018 ist auf zwei dreispurigen Abschnitten der Westautobahn (A1) Tempo 140 erlaubt. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit wurde auf rund 88 Kilometern zwischen Melk und Oed in Nieder- sowie auf den 32 Kilometern zwischen Haid und Sattledt in Oberösterreich um zehn Stundenkilometer angehoben. In diesem Jahr könnten weitere Strecken freigegeben werden, darunter wohl auch zweispurige Abschnitte. Auch in Kärnten sind mehrere Teststrecken für Tempo 140 auf Autobahnen im Gespräch.

Bei Rotlicht rechts abbiegen

An drei ausgewählten Kreuzungen in Linz darf man nun trotz rotem Licht rechts abbiegen. Das Pilotprojekt soll Ende April starten. Eine Zusatztafel mit einem grünen Pfeil neben dem roten Lichtzeichen zeigt an, wo das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt ist. Wer schon mal in Deutschland unterwegs war, kennt den grünen Pfeil vielleicht schon. Wichtig hierbei: Erlaubt ist das Rechtsabbiegen bei Rot aber nur für Auto-, Moped-, Motorrad- und Radfahrende und nur dann, wenn man zuerst angehalten hat und beim Weiterfahren eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Busse und Lkw über 7,5 Tonnen Gewicht müssen nach wie vor auf die Grünphase warten.

Auto- und Radfahrer aufgepasst

Es gilt eine neue Reißverschlusssystem- und Vorrangregel zu beachten. Am Ende von Radfahr- oder Mehrzweckstreifen haben Fahrradfahrer nun nicht mehr Nachrang. Stattdessen gilt das Reißverschlusssystem. Endet der Radfahrstreifen und wechselt ein Radler auf den daneben liegenden Fahrstreifen, müssen ihm andere Fahrzeuglenker das gleichberechtigte Einordnen in den Fließverkehr ermöglichen. Außerdem neu: Verlässt ein Radfahrer einen Radfahrstreifen, etwa um sich zum Linksabbiegen einzuordnen, gelten die allgemeinen Regeln für den Fahrstreifenwechsel – zum Beispiel muss dieser rechtzeitig angezeigt werden.

Klarstellungen für Radler und Fahrzeuglenker

Zebrastreifen für Fußgänger: Radfahrer müssen in der Regel absteigen und schieben.

Zebrastreifen für Fußgänger: Radfahrer müssen in der Regel absteigen und schieben.

Ein Zebrastreifen darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden, das hat der Gesetzgeber jetzt noch einmal klargestellt. Eine Ausnahme bildet hier das „St. Pöltener Modell“. Dabei handelt es sich um einen Zebrastreifen, der an beiden Seiten mit von Radfahrerüberfahrten bekannten Blockmarkierungen versehen ist. Diese Mischform aus Zebrastreifen und Radfahrerüberfahrt besteht zum Teil schon länger, nun gibt es dafür aber eine klare rechtliche Basis.

Rechtsabbieger aufgepasst

Schon bisher galt, was jedoch nicht allgemein bekannt war, dass geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge auch Vorrang gegenüber jenen haben, die aus dem Parallelverkehr nach rechts abbiegen. Ein Beispiel für eine solche Situation ist ein Radfahrer auf einem Radfahrstreifen, der auf einen nach rechts abbiegenden Pkw trifft. In der StVO ist nun noch einmal festgehalten worden, dass das geradeaus fahrende Fahrzeug – in diesem Fall der Radfahrer – Vorrang hat.

Digitale Vignette im Abo

Seit einem Jahr kann die Vignette auch in digitaler Form im Online-Shop und in der App der ASFINAG gekauft werden. Der große Vorteil: kein Kleben oder Kratzen mehr. Die digitale Vignette kann ortsunabhängig online gekauft werden und ist an das Kennzeichen gebunden. Mit der diesjährigen digitalen Vignette besteht auch erstmals die Möglichkeit, ein digitales Abonnement abzuschließen, das sich automatisch für die Folgejahre zum jeweils gültigen Tarif verlängert. Egal, ob du die digitale oder die Klebevariante – in diesem Jahr in Zitronengelb – bevorzugst, die Vignette kostet 89,20 Euro für ein Jahr. Motorradfahrer zahlen 35,50 Euro. Die Jahresvignette gilt wie gewohnt bis zum 31. Jänner des Folgejahres. Das Geld, das du in die neue Vignette investieren musst, kannst du vielleicht mit einem Versicherungswechsel wieder einsparen. Ein Vergleich zeigt dir, wie du bequem Geld sparen oder dir weitere Vorteile sichern kannst. Auf klickmal.at kannst du dein Auto online mit nur wenigen Klicks zulassen oder ein eine Kfz-Haftpflichtversicherung berechnen und abschließen.