Verkehrsunfall:
Wer übernimmt die Kosten für die Heilung?

Verkehrsunfällen in Österreich: 45.140 Verletzte gab es 2019.

Verkehrsunfällen in Österreich: 45.140 Verletzte gab es 2019.

Jährlich werden in Österreich rund 800.000 Menschen bei Unfällen verletzt, bei der Arbeit, in der Freizeit oder im Verkehr. Im Jahr 2019 wurden bei Verkehrsunfällen 45.140 Menschen verletzt. Ein Unfall belastet nicht nur den Körper und die Seele, er kann auch finanziell zu einer schweren Belastung führen. Wenn du mit Liegegips nicht arbeiten, mit einem Rollstuhl nicht ohne Treppenlift in höher gelegene Stockwerke gelangst oder nach einem Unfall eine optimale Therapie benötigst, brauchst du finanzielle Hilfe. Die Frage ist: Welche Versicherung zahlt?

Freizeit- oder Arbeitsunfall

Für die Behandlung bei einem Unfall zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.

Für die Behandlung bei einem Unfall zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.

Zunächst kommt es darauf an, in welchem Zusammenhang sich der Verkehrsunfall ereignet hat: In der Arbeit oder in der Freizeit? Und gibt es eventuell eine schuldtragenden Verursacher (Unfallgegner)? Bei Unfällen mit einem überwiegend beruflichen Bezug greift die gesetzliche Unfallversicherung. Bei einem Freizeitunfall, zum Beispiel bei der Fahrt in die Ferien, handelt es sich um ein privates Schadenereignis und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist. Je nach Leistung übernehmen dann die Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung die Kosten.

Welche Maßnahmen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Ambulante und stationäre Leistungen sind in der Regel Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer eine Rehabilitation in Anspruch nehmen will, sollte zuerst mit seinem behandelnden Arzt sprechen. Dieser prüft, ob eine Rehabilitationsleistung medizinisch notwendig ist und informiert den Patienten darüber, welcher Versicherungsträgerin seinem Fall zuständig ist. Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet dann über die Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme. Der Rehabilitationskompass gibt einen Überblick über alle Rehabilitationseinrichtungen Österreichs.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Arbeitsunfähigkeit: Entgeltfortzahlung endet nach sechs Wochen.

Arbeitsunfähigkeit: Entgeltfortzahlung endet nach sechs Wochen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Reihe von Kosten, sie zahlt für die Behandlungskosten, nicht aber für die Folgeschäden. Sie zahlt zum Beispiel:

  • die Krankenbehandlung, die ärztliche Hilfe, die Heilmittel und Heilbehelfe umfasst, sowie der ärztlichen Hilfe gleich gestellte Leistungen wie zum Beispiel Psychotherapie, klinische Psychologie, Physiotherapie
     
  • medizinische Hauskrankenpflege sowie die Pflege in einer Anstalt
     
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit infolge der Krankheit sowie das Wiedereingliederungsgeld nach langem Krankenstand
     
  • ein Rehabilitationsgeld bei geminderter Arbeitsfähigkeit und Hilfe bei körperlichen Gebrechen
     
  • medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
     
  • Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit wie Kuraufenthalte oder Zuschüsse zu solchen

Zu den Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig übernimmt, gehört dein Verdienstausfall. Als sozialversicherungspflichtiger Angestellter oder Arbeiter erhältst du nur bis zu sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit über deinen Dienstgeber die vollen Bezüge. Dann endet in der Regel die Entgeltfortzahlung bei Verdienstausfall wegen längerer Arbeitsunfähigkeit. Danach gibt es ein geringeres gesetzliches Krankengeld für bis zu einem Jahr. Selbstständige bekommen dies nicht. Und auch wenn du in einem Beruf mit Schichtzulagen arbeitest oder auf Trinkgeld angewiesen bist, verlierst du dadurch einen erheblichen Anteil deines Einkommens. Das gesetzliche Krankengeld kann über eine private Unfallversicherung mit einem Taggeld aufgestockt werden.

Vorteil der privaten Unfallversicherung

Zu den Folgekosten eines Unfalls kann der Einbau eines rollstuhlgerechten Bads gehören.

Zu den Folgekosten eines Unfalls kann der Einbau eines rollstuhlgerechten Bads gehören.

Mit einer privaten Unfallvorsorge kannst du dich vor den finanziellen Folgeschäden eines Unfalls schützen. Dazu gehören zum Beispiel Berge- und Suchkosten oder die Kosten für einen Rücktransport per Flugzeug. Und wenn du länger in Behandlung bist und gar nicht oder nur wenig arbeiten kannst, laufen deine finanziellen Verpflichtungen ja weiter: Du musst deine Miete bezahlen oder deinen Kredit bedienen. Damit deine Unfallvorsorge im Ernstfall ausreicht, ist es wichtig, eine angemessen hohe Versicherungssumme (auch Grundinvaliditätssumme genannt) zu wählen. Mit der Wüstenrot Unfallvorsorge kannst du dich absichern – und das maßgeschneidert auf deine Lebenssituation:

  • Geld bei dauernder Invalidität. Speziell, wenn du einen schweren Unfall hast, ist eine größere finanzielle Hilfe notwendig. Nach einem Unfall erhältst du finanzielle Hilfe in Form einer einmaligen Zahlung abhängig von der versicherten Summe und dem festgestellten Invaliditätsgrad. Die kannst du etwa für einen behindertengerechten Umbau oder zur Rückzahlung von Krediten nutzen.
     
  • Behandlungs - und Heilkosten, welche nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
     
  • Kostenlose Unfallpauschale nach unfallbedingtem, ununterbrochenem Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen
     
  • Prämienbefreiung bei vollem Versicherungsschutz bei Elternkarenz, Präsenz- und Zivildienst bis maximal ein Jahr.

Zusätzlich zur Wüstenrot Unfallvorsorge kannst du optional mit einer Unfallinvaliditätspension vorsorgen. Die Höhe der Pension kannst du individuell vereinbaren. Ab 35 Prozent Invaliditätsgrad erhältst du die Hälfte davon. Ab einem dauernden Invaliditätsgrad von 50 Prozent erhältst du die vereinbarte monatliche Pension – und das ein Leben lang.