Unterwegs im Ausland:
Was du als Fahranfänger wissen musst

Für Führerscheinneulinge gelten im Ausland oft besondere Bestimmungen – wir sagen dir, worauf du achten musst.

Fahrt ins Ausland: Insbesondere für junge Lenker gelten mitunter andere Regeln als für erfahrene.

Fahrt ins Ausland: Insbesondere für junge Lenker gelten mitunter andere Regeln als für erfahrene.

Es ist ein wunderbarer Moment: Endlich hast du den Führerschein in der Tasche, du schließt die Tür – und bist allein im Auto. Jetzt musst du nur noch starten und die große Freiheit beginnt. Nach der Prüfung hast du die Verkehrsregeln noch gut im Kopf. Doch Achtung: Willst du ins Ausland fahren, dann denk daran, dass dort womöglich andere Regeln gelten – insbesondere für junge Lenker, für die Geschwindigkeits- und Promillegrenzen gegebenenfalls niedriger sind. Verlass dich deshalb nicht darauf, was ältere Verkehrsteilnehmer dir raten. Das gilt insbesondere für Besitzer eines L17-Führerscheins, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht selbst in den Nachbarländern fahren dürfen. Ausnahmen bilden Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark. Und wenn du kein eigenes Fahrzeug hast, solltest du unbedingt eine Vollmacht des Eigentümers mit auf deine Auslandsreise nehmen. So kannst du bei einer Kontrolle den Nachweis erbringen, dass du rechtmäßig mit dem Wagen unterwegs bist. Sechs Punkte, die du außerdem beachten solltest:

1. Verkehrsregeln deines Zielortes:
Von Warnweste bis Feuerlöscher

Der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, ARBÖ, informiert auf seinen Reiseserviceblättern und telefonisch über seinen Informationsdienst über besondere Verkehrsregelungen in den Nachbarländern. Du kannst hier für jedes Reiseland ein spezielles Informationsblatt herunterladen. Dort kannst du nachlesen, ob und wie viele Warnwesten, Lampensets, Feuerlöscher und ähnliche Dinge du im jeweiligen Land mitführen musst. In der Schweiz musst du zum Beispiel auch tagsüber mit Licht fahren. Informationen über spezielle Regelungen im Ausland gibt es auch beim Außenministerium.

2. Handyverbot:
Volle Konzentration auf den Verkehr

Fokus auf den Verkehr: Wer beim Autofahren zum Handy greift, riskiert hohe Strafen.

Fokus auf den Verkehr: Wer beim Autofahren zum Handy greift, riskiert hohe Strafen.

Unaufmerksamkeit spielt als Unfallursache eine ähnlich große Rolle wie Alkohol am Steuer. Es sind vor allem Smartphones und Navigationsgeräte, die auch erfahrene Autofahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken. Da die Versuchung aber groß ist und viele Menschen das Handyverbot am Steuer missachten, gibt es in einigen Ländern heftige Bußgelder bei Verstößen. Es gelten hier zwar keine speziellen Regeln für Fahranfänger, aber junge Fahrzeuglenker sind in der Regel anfälliger für die Verlockungen des Mobiltelefons. Während Verstöße gegen das Handyverbot in Österreich ab 50 Euro aufwärts bestraft werden, fängt die Bußgeldspanne in Frankreich bei 135 Euro erst an, in Italien bei 160 Euro und in Spanien sind es sogar mehr als 200 Euro. Eine Übersicht gibt es zum Beispiel beim deutschen Automobilclub ADAC. Grundsätzlich gilt in den meisten Nachbarländern: Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

3. Nicht ohne Plakette

Wenn ihr in deutsche Innenstädte wie München oder Berlin fahren wollt, dann findet ihr dort sehr oft Umweltzonen vor, in die nur Fahrzeuge mit einer entsprechenden Plakette einfahren dürfen. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Die Städte sind berechtigt, ein Bußgeld von 40 Euro zu erheben, wenn keine Umweltplakette sichtbar am Fahrzeug angebracht ist und sie können auch ein Fahrverbot verhängen. Die Umweltplakette für Deutschland ist in Österreich unter anderem bei den Autofahrerclubs erhältlich. In der Schweiz herrscht im Gegensatz zu Deutschland Vignettenpflicht auf den Autobahnen. Die Vignette kann man an den meisten Grenzübergängen kaufen, an Tankstellen oder am Postschalter. Sie muss sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Vignette kostet 40 CHF und ist jeweils bis zum 31. Januar des nachfolgenden Jahres gültig.

4. Geschwindigkeit:
Tempolimit in Italien, Kroatien und Frankreich

Tempolimit: Für Führerscheinneulinge bestehen mitunter niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Tempolimit: Für Führerscheinneulinge bestehen mitunter niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen liegt bei 130 km/h. Besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahranfänger bestehen nicht. Was du aber wissen solltest: Auf deutschen Autobahnen ist ein Stehenbleiben wegen Benzinmangels strafbar. Anders als in Deutschland dürfen Führerscheinneulinge in einigen Ländern nicht so schnell fahren wie es für andere Fahrzeuglenker erlaubt ist: In Italien dürfen Anfänger innerhalb der ersten drei Jahre auf italienischen Autobahnen nur 100 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 km/h fahren. Lenker unter 25 Jahren dürfen in Kroatien maximal 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen fahren. In Frankreich gelten reduzierte Höchstgeschwindigkeiten für Fahrer, die weniger als drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sind: 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen. Eine Übersicht findest du hier.

5. Alkohol:
Ohne Promille ans Steuer

Null Promille: Nach dem Bier solltest du auch im Ausland nicht mehr Auto fahren.

Null Promille: Nach dem Bier solltest du auch im Ausland nicht mehr Auto fahren.

In Deutschland gilt für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres abweichend von der allgemeinen Grenze von 0,5 Promille ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Auch Österreicher unter 21 Jahren fallen unter die 0,0­Promille­Regelung. In Italien dürfen sich Führerscheinneulinge mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis und unter 21 Jahren ebenfalls nur mit 0,0 Promille hinter das Steuer setzen. In Kroatien reicht das absolute Alkoholverbot bis zum Alter von 24 Jahren. Besonders empfindlich sind die Strafen in der Schweiz. Dort gilt für Inhaber eines Führerausweises auf Probe ein Alkohollimit von 0,1 Promille. Bei Missachtung dieses Alkoholfahrverbots droht Ersttätern eine Verwarnung, sofern sie gleichzeitig nicht noch weitere Zuwiderhandlungen begangen haben. Hinzukommt eine Buße von bis zu 10.000 CHF. Eine Empfehlung zur Höhe des Bußgeldes für Fahranfänger gibt die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz SSK nicht ab. Zum Vergleich: Bei Fahren mit 0,5 bis 0,79 Promille droht Ersttätern, die keine Führerscheinneulinge sind, nach der Empfehlung der SSK eine Buße von 600 bis 800 CHF. Beim Fahren mit einer qualifizierten Alkoholkonzentration von 0,8 Promille oder mehr droht sogar eine Aberkennung des ausländischen Führerausweises für mindestens drei Monate sowie eine Geldstrafe (ab 20 Tagessätzen aufwärts) oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

6. Richtig absichern:
Keine Fahrt ohne den richtigen Versicherungsschutz!

Bevor du dich hinters Steuer setzt, gilt es, dich und dein Fahrzeug richtig zu versichern. Dazu gehört neben der KFZ-Haftpflichtversicherung unter anderem die Kasko- und KFZ-Rechtsschutzversicherung. Worauf du dabei als Fahranfänger achten solltest, kannst du hier nachlesen. Praktisch: Deine KFZ-Versicherung kannst du ganz bequem online auf Klickmal.at abschließen und dort auch die Zulassung deines Fahrzeuges durchführen. Innerhalb der EU gilt übrigens das KFZ-Kennzeichen als Nachweis dafür, dass dein Auto haftpflichtversichert ist. In der Praxis wird aber die „Kleine Grüne Karte“ als Versicherungsnachweis auch noch in Ländern verlangt, in denen sie nicht mehr vorgeschrieben ist. Zwingend mitführen musst du sie auf jeden Fall in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, der Ukraine und Weißrussland. Hier kannst du die „Kleine Grüne Karte“ kostenlos online bestellen. Für den Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien, die Türkei und andere Nicht-EU-Länder brauchst du eine kostenpflichtige „Große Grüne Karte“. Die musst du schriftlich anfordern und dafür Name, Vertragsnummer und KFZ-Kennzeichen sowie Reiseland und Reisezeitraum angeben. Auskünfte erteilt dir unsere Hotline unter der Rufnummer 057070 – 822.

Wenn du dich vor deiner Abreise gut über dein Reiseland informierst und die Regeln beachtest, solltest du deine neue Freiheit mit dem Auto genießen können. Gute Fahrt!

So erreichst du den ARBÖ-Informationsdienst:
im Netz www.arboe.at
telefonisch 050 123 123
und per E-Mail: id@arboe.at