Der elektrische Reiter:
Wer haftet bei Unfall mit E-Bike?

Mehr Tempo, weniger Anstrengung – Fahrräder mit Elektroantrieb liegen im Trend. Doch ein Unfall kann teuer werden. So schützen sich Fahrer der motorisierten Zweiräder am besten vor möglichem Schaden.

Mit dem E-Bike lässt sich die Umgebung gemütlich erkunden.
© MEINE HEIMAT [Chiemgau]

Mit dem E-Bike lässt sich die Umgebung gemütlich erkunden.

Böiger Wind, der einem ins Gesicht bläst. Immer müder werdende Beine. Eine Strecke, die nicht enden will. All das sind Probleme, über die immer mehr Radfahrer nur noch müde lächeln – nämlich diejenigen, die im Besitz eines E-Bikes sind. Ein kleiner Elektromotor unterstützt den Fahrer dabei, auch dann noch flott voranzukommen, wenn die Muskeln nicht mehr wollen. Kein Wunder, dass das E-Bike voll im Trend liegt: Allein in Österreich wurden 2015 über 77.000 der motorisierten Fahrräder verkauft, ein Zuwachs von über 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Wie alle Verkehrsteilnehmer sind auch E-Bike-Fahrer nicht vor Unfällen gefeit. Die passende Versicherung schützt vor möglicherweise bitteren finanziellen Konsequenzen. „Ein selbst verschuldeter Unfall mit dem E-Bike kann sehr teuer werden - wie mit jedem anderen Fahrzeug im Straßenverkehr. Es ist wichtig, gegen Ersatzansprüche von Geschädigten abgesichert zu sein“, erklärt Sascha Wetzstein, Sachversicherungsexperte bei Wüstenrot.

Mit oder ohne Versicherung?

Eine Frage ist allerdings knifflig: Ein E-Bike verfügt über einen Motor – braucht es deshalb auch eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung? Die Antwort ist: Nein, solange das Rad den staatlichen Spezifikationen entspricht (siehe Infobox). „Ein E-Bike ist in der Regel kein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrgesetzes“, sagt Wüstenrot Experte Wetzstein. Er empfiehlt daher: „Wer sich gegen Schadensersatzforderungen absichern möchte, die bei der Benutzung eines E-Bikes entstehen können, sollte eine Privathaftpflichtversicherung haben. Mit einer Haushaltsversicherung ist durch die integrierte Haftpflichtversicherung das Risiko auf Schadensersatz abgedeckt.“

Wer sich ein teures E-Bike zulegt, sollte unbedingt die Konditionen seiner Haushaltsversicherung prüfen. Sie umfasst den Schutz aller beweglichen Gegenstände eines Haushalts sowie eine Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung kombiniert mit einer Privathaftpflicht. Oft sind aber Diebstähle von Rädern nur bis zu einem Wert von 1.000 Euro abgesichert. Und auch dann tritt der Versicherungsschutz nur unter bestimmten Voraussetzungen ein: Das Bike muss abgeschlossen und in Nebenräumen – wie beispielsweise einem Fahrradkeller – oder unmittelbar vor dem Wohnhaus untergebracht sein. Wertvolle Räder sollen deshalb mit einer passenden Versicherung wie dem Wüstenrot XXL-Schutz, der das Rad bis zu einem Wert von 2.500 Euro absichert, geschützt werden.

E-Bikes sind anmeldepflichtig, wenn sie mehr als 600 Watt Motorleistung haben.
© iStock | microgen

E-Bikes sind anmeldepflichtig, wenn sie mehr als 600 Watt Motorleistung haben.

E-BIKE ODER MOPED?

Besitzer eines E-Bikes sollten sicher gehen, dass sie per Definition über ein E-Bike – und nicht etwa ein Moped – verfügen. Laut österreichischem Recht ist ein E-Bike (auch Elektrofahrrad oder Pedelec genannt) ein Fahrrad mit einer Tretunterstützung durch einen Elektromotor. Der Motor muss sich aber automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde abschalten. Und die Leistung des Motors darf 600 Watt nicht übersteigen. Bei einer höheren Leistung zählt dein Zweirad als Moped und unterliegt damit anderen Vorschriften – auch, was die Versicherung angeht.

Entspannt radeln: E-Bike-Fahrer sollten dennoch auf den richtigen Schutz achten.
© iStock | JordiRamisa

Entspannt radeln: E-Bike-Fahrer sollten dennoch auf den richtigen Schutz achten.

Rechtsschutz - auch für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge

Mit der Haushaltsversicherung sind somit schon die meisten Schäden abgedeckt. Was aber, wenn unklar und umstritten ist, wer der Unfallverursacher ist? Solche Fälle entscheidet das Gericht. „Wenn man selber Ansprüche gegen einen Unfallgegner durchsetzen möchte, hilft eine Rechtsschutzversicherung für Fahrzeuge. Sie kommt für bei einem Rechtsstreit anfallende Kosten auf – beispielsweise für Anwälte, Zeugen, Sachverständige“, sagt Wetzstein. „Besitzer eines E-Bikes sollten darauf achten, dass sich der Versicherungsschutz auch auf nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge erstreckt.“ Ist man so gut versichert, empfiehlt sich für den perfekten Schutz nur noch das Tragen eines Fahrradhelms. Dann können E-Biker entspannt in den Sommer radeln.