Rechtzeitig das Erbe regeln:
Ein Testament gibt Klarheit

Der eigene Tod ist ein Thema, mit dem wir uns nur ungern befassen. Doch Familie und Freunde werden dankbar sein, wenn das Erbe klar geregelt ist. Wir haben die wichtigsten Infos zum Testament für dich zusammengefasst.

Gesetzlich geregelt: Lebenspartner, die Kinder und Enkel erhalten einen Pflichtteil. Für das weitere Erbe empfiehlt sich ein Testament.

Gesetzlich geregelt: Lebenspartner, die Kinder und Enkel erhalten einen Pflichtteil. Für das weitere Erbe empfiehlt sich ein Testament.

Das Ableben eines geliebten Menschen bringt nicht nur Trauer mit sich – auch der Nachlass muss geregelt, die Trauerfeier organisiert und viele Formalitäten geklärt werden. Ein klar formulierter letzter Wille kann den Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit helfen. Dass es wichtig ist, über das Thema Erben zu sprechen, sehen auch zwei Drittel der Österreicher so. Trotzdem besitzen nur rund 20 Prozent ein Testament, wie eine Umfrage der Notariatskammer Salzburg 2019 ergab. Doch wer seinen letzten Willen schriftlich festhält, kann seinen Nachlass nicht nur in seinem Sinne regeln, sondern auch etwaigen Streit in der Familie vermeiden. Die wichtigsten Fragen rund ums Vererben beantworten wir hier.

Wie ist das Erben in Österreich geregelt?

Die Grundlagen des Vererbens und Erbens stehen seit jeher im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. Aber mit der Erbrechtsreform, die seit dem 1. Jänner 2017 gilt, wurden die Bestimmungen komplett überarbeitet und modernisiert.  

Wer erbt, wenn ich nichts regele?

Hat der Verstorbene kein gültiges Testament hinterlassen, geht das Vermögen des Verstorbenen auf den oder die gesetzlichen Erben über. Das sind die Ehepartner (beziehungsweise die eingetragenen Partner) und Nachkommen (Kinder oder Kindeskinder). Gibt es diese nicht, kommen Eltern oder Geschwister des Verstorbenen zum Zuge, danach die entferntere Verwandtschaft bis hin zu den Urgroßeltern. Lassen sich weder Lebensgefährten noch Verwandte finden, erbt die Republik Österreich.

Was bedeutet Pflichtteil?

Partner und Nachkommen sind pflichtteilsberechtigt, das heißt, sie erhalten einen Erbanteil auch dann, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Über den restlichen Teil des Erbes kannst du als Erblasser verfügen und ihn zum Beispiel an Personen außerhalb der Familie oder etwa einer Stiftung vermachen. Will man jemandem vom Pflichtteil ausschließen, muss das gut begründet sein. Das ist unter anderem möglich, wenn „grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis“ nachgewiesen werden können. Auch pflegende Angehörige haben durch das Pflegevermächtnis Anspruch auf ein Erbe.

Was ist ein Pflegevermächtnis?

Seit der Erbrechtsreform 2017 werden auch Menschen, die einen Verwandten gepflegt haben, im Erbfall berücksichtigt. Wer die Pflege eines nahen Verwandten in den letzten drei Jahren vor dessen Tod mindestens sechs Monate lang übernommen hat, erwirbt ein gesetzliches Vermächtnis – vorausgesetzt, dass die Pflege in nicht bloß geringfügigem Ausmaß und ohne Bezahlung stattgefunden hat. Dieser Person steht dann ein Erbteil zu, selbst wenn der Verstorbene den Verwandten im Testament nicht bedacht haben sollte. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Aufwand der Pflegeleistungen.

Erben geschiedene Ex-Partner eigentlich auch etwas?

Nicht automatisch! Seit der Erbrechtsreform gelten Testamente zugunsten des früheren Ehegatten (bzw. des eingetragenen Partners oder auch des Lebensgefährten) als annulliert, wenn die Ehe geschieden wurde oder die Partnerschaft nicht mehr besteht. Will man einem ehemaligen Partner dennoch etwas vererben, muss man dies in einem neuen Testament festhalten.

Per Hand: Setzt du das Testament selbst auf, solltest du es eigenhändig und handschriftlich niederschreiben. Andernfalls kann es anfechtbar sein.

Per Hand: Setzt du das Testament selbst auf, solltest du es eigenhändig und handschriftlich niederschreiben. Andernfalls kann es anfechtbar sein.

Was sollte im Testament stehen?

Idealerweise teilt man sein Vermögen unter den Pflicht- und gegebenenfalls Wunscherben möglichst klar auf, um Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Auch kann es sinnvoll sein, ein Haus nur einem Kind zukommen zu lassen und die anderen Erben – soweit möglich – mit Vermögenswerten in gleicher Höhe zu bedenken. Andernfalls muss das Haus vielleicht verkauft und der Verkaufspreis aufgeteilt werden. Wünschenswert ist es natürlich, sich noch zu Lebzeiten mit Partner, Nachkommen und allen anderen Erben über die Aufteilung der Hinterlassenschaft einvernehmlich zu einigen. Das gelingt leider nicht immer.

Wie setze ich ein Testament auf?

Grundsätzlich kannst du dein Testament zuhause und ohne Zeugen aufsetzen. Dazu muss der gesamte Text samt Unterschrift am Ende des Textes eigenhändig und handschriftlich erfolgen. Auch spätere Ergänzungen müssen von dir unterschrieben werden. Zudem ist ein Datum zu empfehlen. Worauf du noch achten musst, erfährst du auf der Webseite des Bundeskanzleramtes. Dort findest du auch eine Vorlage für ein Testament. Willst du ganz sicher sein, ist es ratsam, das Testament mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Erbrecht aufzusetzen.

Was kann ich noch für meine Angehörigen tun?

Für die Hinterbliebenen ist der Tod eines geliebten Menschen eine große seelische Belastung. Zusätzlich drohen auch noch Geldsorgen, denn eine Bestattung und eine würdige Trauerfeier kosten viel Geld. Wer eine Wüstenrot Bestattungsvorsorge abschließt, erspart den Hinterbliebenen diese Sorgen. Sie deckt die Kosten für eine Beerdigung gänzlich oder zumindest zum Teil, damit die Angehörigen nicht plötzlich mit erheblichen Ausgaben konfrontiert sind. Mehr über unsere Vorsorgeleistungen und was zusätzlich im PLUS-Paket enthalten ist, erfährst du hier: Bestattungsvorsorge.

Lesetipp: In unserem Artikel Haus übertragen: Das müssen Familien beachten erklären wir, wie man eine Immobilie beispielsweise an ein Kind überschreibt, was zu beachten ist und welche Steuern gezahlt werden müssen.