Finanzielle Freiheit:
Ferialjobs bringen Geld, Erfahrung – und womöglich auch viel Spaß

Mehr als 130.000 jugendliche Österreicher jobben in ihren Ferien. Wir haben für dich die wichtigsten Regeln für Ferialjobs zusammengestellt.

Doppelt gut: Ferialjobs ermöglichen dir Einblicke ins Berufsleben und bessern dein Taschengeld auf.

Doppelt gut: Ferialjobs ermöglichen dir Einblicke ins Berufsleben und bessern dein Taschengeld auf.

Endlich sind die Sommerferien da. Was willst du tun? Die Welt verändern? Dich selbst ausprobieren? Dich auf deine berufliche Karriere vorbereiten? In möglichst kurzer Zeit Geld für eine Reise oder dein erstes Auto verdienen? All das können dir Ferialjobs bieten. Und sie sind eine großartige Gelegenheit, in die Berufswelt hinein zu schnuppern. Wir haben für dich die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

Was kann ich verdienen?

Die Zeiten, in denen du in den Ferien nur für ein Taschengeld gearbeitet hast, sind vorbei. Um herauszufinden, was du verdienen kannst, erkundige dich, wie hoch das branchenübliche Entgelt mindestens ist. Etwa 700 bis 1500 Euro brutto sollte der Ferialjob schon bringen! Und auch wenn du nur für ein paar Wochen arbeitest, hast du anteilig je nach Beschäftigungsdauer Anspruch auf Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche kannst du mit circa zwei Urlaubstagen pro Monat, den du gearbeitet hast, rechnen. Wenn du den Urlaub nicht konsumierst, bekommst du am Ende Geld als Ersatzleistung. Ob du auch Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast, das anteilig ausbezahlt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag. Am Besten klärst du das kurz vorab mit deinem Arbeitgeber. 

Ab wann darf ich arbeiten?

Auch als Erntehelfer kannst du dir Geld dazu verdienen.

Auch als Erntehelfer kannst du dir Geld dazu verdienen.

Sobald du 15 Jahre alt geworden bist und deine Schulpflicht beendet ist, darfst du einen Ferialjob ausüben. Deine Schulpflicht endet mit dem letzten Tag des neunten Schuljahres, also am Tag vor Beginn der Sommerferien. Von diesem Zeitpunkt an giltst du als Jugendliche oder Jugendlicher und darfst in den Ferien jobben.

Was gibt es für Möglichkeiten?

Da ist zum einen das Praktikum. Das solltest du während deiner Schulzeit oder deines Studiums machen, wenn du vor allem etwas lernen und Erfahrungen sammeln willst und nicht der Verdienst im Vordergrund steht. Ob dir die Firma während des Praktikums ein Entgelt bezahlt, liegt an deiner individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – es sei denn, der Kollektivvertrag sieht eine ausdrückliche Regelung vor. Als Ferialangestellter oder Ferialarbeiter gehst du dagegen ein befristetes Arbeitsverhältnis ein, so dass für dich unter Umständen die Bestimmungen des Kollektivvertrages gelten können. Klär die genauen Rahmenbedingungen am Besten im Vorfeld ab. In einem Volontariat hältst du dich in der Regel in einem Betrieb auf, um dort die Arbeit kennenzulernen. Du hast aber selbst keinerlei Arbeitspflicht und auch keinen Anspruch auf Entgelt. Solange der Betrag, den du etwa als Praktikant oder Volontär verdienst, die Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet, bist du nur unfallversichert. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2019 bei 446,81 Euro im Monat. Sofern dein Entgelt als Ferialjobber jedoch diese Grenze überschreitet, bist du vollversichert: Das heißt, für die Zeit deines Arbeitsverhältnisses bist du kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. 

Brauche ich einen Vertrag?

Auf jeden Fall. Einen Arbeitsvertrag kannst du zwar mündlich oder schriftlich abschließen. Besser ist es aber natürlich, wenn du dich schriftlich absicherst. Im Vertrag sollte deine Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, die Arbeitszeit sowie die Bezahlung festgehalten sein. Achte auch auf das Kleingedruckte: Dort stehen mitunter Verzichtserklärungen zum Beispiel für die Bezahlung von Überstunden. Unterschreibe nicht voreilig, sondern hole dir Rat – zum Beispiel bei der Arbeiterkammer oder der zuständigen Fachgewerkschaft. 

Welche Arbeitszeiten gelten für mich?

Gilt auch für Gastro-Betriebe: Die Arbeitszeiten für Minderjährige sind gesetzlich vorgeschrieben.

Gilt auch für Gastro-Betriebe: Die Arbeitszeiten für Minderjährige sind gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wochenarbeitszeit auch anders verteilt werden – vor allem im Gastgewerbe. Trotzdem darf die tägliche Arbeitszeit maximal neun Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden. Auch die Pausen sind klar geregelt: Bist du unter 18 Jahre alt, hast du einen Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde täglich, sofern deine tägliche Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Es ist sinnvoll, jeden Tag zu notieren, wann du die Arbeit begonnen, unterbrochen und beendet hast und was du genau gemacht hast. Die Arbeiterkammer hat eine eigene App entwickelt, mit der du die Arbeitszeiten auch direkt auf dem Smartphone erfassen kannst.

Muss ich Steuern und Sozialversicherung bezahlen?

Schon bevor du mit der Arbeit beginnst, muss dich deine Firma bei der Gebietskrankenkasse anmelden und dir davon eine Kopie geben. Das ist wichtig für dich, falls du einen Arbeitsunfall hast oder krank wirst. Allerdings schützt dich die soziale Unfallversicherung nur vor den Folgen eines Arbeitsunfalls. Daher solltest du über eine zusätzliche private Unfallversicherung nachdenken. Auch beim Ferialjob erwirbst du erste Ansprüche für deine Pension. Deine Bezahlung muss auf einem Gehaltszettel festgehalten werden. Du solltest prüfen, ob alles korrekt abgerechnet wurde und im Zweifel nachfragen. Wenn dein Ferialjob zu Ende ist, meldet der Arbeitgeber dich von der Sozialversicherung wieder ab und auch davon solltest du eine Kopie bekommen. Lohnsteuerpflichtig bist du nur, wenn du über das Jahr gerechnet mehr als 12.000 Euro verdienst. Sind es weniger als 12.000 Euro insgesamt und dir wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, kannst du dir die Steuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Formular L 1) innerhalb der folgenden fünf Jahre vom Finanzamt zurückholen.

Wo finde ich den passenden Job?

Am leichtesten klappt es meist, wenn Familie, Freunde oder Bekannte dich empfehlen oder dir von einem spannenden oder lukrativen Job erzählen. Auch Wüstenrot nimmt jedes Jahr Praktikanten auf und wir haben laufend Bedarf. Die meisten Praktikanten kommen im Sommer, aber wir haben auch unterm Jahr durchaus die Möglichkeit, Praktika anzubieten, zum Beispiel wenn sie im Rahmen eines Studiums erforderlich sind. Bewerben kannst du dich hier. Weitere Jobs findest du auf diesen Internetplattformen:

https://www.studentjob.at/ferialjob
https://www.karriere.at/jobs/ferial
https://www.metajob.at/ferien
https://www.alleskralle.com/jobs/at/ferialjob+%C3%B6sterreich

Die Universitäten haben meist eigene Plattformen:
https://www.uniport.at/jobs-praktika/

Auch bei Wüstenrot kannst du dich um ein Praktikum bewerben:
https://www.wuestenrot.at/de/ueber-uns/karriere.html