„Führerschein und Zulassung, bitte!“
10 Tipps bei Verkehrskontrollen

Statistisch gesehen trifft es dich in Österreich alle vier Jahre: Eine Anhaltung durch die Polizei. Wir verraten dir zehn Tipps, wie du jede Verkehrskontrolle entspannt meisterst.

Verkehrskontrollen gehören zur Polizeiroutine

Verkehrskontrollen gehören zur Polizeiroutine

Es ist spät geworden. Du willst nur noch nach Hause. Und dann steht da dieser Polizist, der dich aus dem Verkehr herauswinkt. Jetzt liegen die Nerven bei vielen Autofahrern blank. Mit dem richtigen Verhalten kommt man jedoch meist glimpflich davon und schneller an sein Ziel als gedacht.

1. Kein Grund zur Panik

Kontrollen zählen zur Routinearbeit der Polizei und dienen der Verkehrssicherheit. Die Polizei überprüft in Österreich über eine Million Fahrzeuge pro Jahr. Du musst also nicht gleich das Schlimmste befürchten. Selbst wenn du alles richtiggemacht hast, kannst du angehalten werden. Bleibe also ruhig und gehe entspannt an die Sache heran. Wichtig ist laut Revierinspektorin Irene Stauffer von der Landespolizeidirektion Salzburg, dass „der Autofahrer kooperativ ist und den Aufforderungen der Polizei nachkommt".

2. Gehe es langsam an

Reduziere deine Geschwindigkeit langsam, achte dabei auf die Fahrzeuge hinter dir. Fahre rechts ran und stelle den Motor ab. Schalte auch das Radio aus. Du kannst dann deinen Führerschein und den Zulassungsschein hervorholen, denn die werden wahrscheinlich kontrolliert. „Der oder die Angehaltene sollte dann das Fenster herunterfahren und auf weitere Aufforderungen warten", erläutert Stauffer. „Aussteigen bitte nur, wenn dazu aufgefordert wird, etwa um das Warndreieck und die Warnweste zu zeigen. Auch für den Alkovortest muss der Autofahrer aussteigen."

3. Immer recht freundlich

Ein freundliches Wort kostet nichts und schafft eine entspannte Atmosphäre. Duzen und aufbrausendes Verhalten sind tabu. Diskussionen über den Anhaltegrund solltest du ebenfalls vermeiden. Die Polizei darf grundsätzlich immer anhalten, um eine Fahrzeug- und Personenkontrolle durchzuführen. „Fühlen sich Autofahrer ungerecht behandelt, können sie den Beamten nach seiner Dienstnummer fragen.“ so Stauffer. „Dann gibt es die Möglichkeit der Beschwerde, die schriftlich – in unserem Fall bei der Landespolizeidirektion Salzburg – unter Angabe der Gründe der Beschwerde eingereicht werden kann."

4. Bloß kein Wort zu viel

„Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“ Bei dieser Frage reden sich Autolenker oft um Kopf und Kragen. „Wir hören oft, dass ein Schild nicht gesehen wurde, weil man zu vertieft ins Radio war“, erzählt Stauffer. „Oder, dass man zum allerersten Mal zum Telefon während der Fahrt gegriffen hat, weil der Anruf so wichtig war." Behalte solche Ausreden besser für sich. Generell gilt: Halte deine Angaben kurz und präzise.

Ein Warndreieck gehört ebenso ins Auto wie ein Verbandskasten.
© iStock | redrockschool

Ein Warndreieck gehört ebenso ins Auto wie ein Verbandskasten.

DIESE DINGE DÜRFEN IM AUTO NICHT FEHLEN

Führerschein und Zulassung sind Pflicht. Auch Warnweste, Pannendreieck und Erste-Hilfe-Kasten müssen immer griffbereit im Auto liegen. Achtung: Im Ausland gelten oft andere Bestimmungen. Informiere dich vor der Abreise über die jeweiligen Mitführpflichten.

Und natürlich die richtige Versicherung - am besten gleich online abschließen:
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5. Die Polizei kennt alle Ausreden

Ausflüchte wie „Mein Tacho ist wohl kaputt“ oder „Beim Wegfahren hat das Rücklicht noch funktioniert“ sind leicht zu durchschauen. Ein erfahrener Verkehrspolizist hat schon alle Ausreden gehört. Einer Strafe wirst du damit nur in den seltensten Fällen entgehen. Vielmehr verärgerst du ihn damit.

6. Widerstand ist zwecklos

Weise der Polizei bei Aufforderung neben deinen Papieren auch Pannendreieck, Warnweste und Verbandskasten vor und wirke bei der Überprüfung der Lichtanlage mit.  „Kommen Sie auch der Aufforderung zum Alkovortest nach“, sagt Stauffer. Den Alkovortest kannst du zwar straflos verweigern. Das ist allerdings nicht empfehlenswert. Denn dann musst du dich einer Atemluftuntersuchung mittels eines geeichten und beweissicheren Alkomaten unterziehen. Verweigerst du auch das, droht dir die gleiche Strafe, als wenn du über 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut gehabt hättest.

7. Lügen haben kurze Beine

Fragt der Beamte nach deinem Fahrtziel, musst du nicht antworten. „Das ist aber keine Routinefrage der Beamten“, weiß Stauffer zu berichten. „In der Praxis erzählen eh viele von sich aus, wohin sie gerade fahren.“ Das ist auch gut so, denn Verschlossenheit könnte eine genauere Kontrolle provozieren. Auf keinen Fall solltest du lügen!

8. Einsicht ist besser als Nachsicht

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt auch vom Ermessen des Polizisten ab. Bei geringfügigen Vergehen kann er ein Auge zudrücken und es bei einer Abmahnung belassen. Deswegen ist es ratsam, Einsicht zu zeigen. „Wenn Alkohol im Spiel ist, werden viele schnell aufbrausend“, sagt Stauffer: „Die Polizisten versuchen dann, die Situation zu beruhigen. Autofahrer sollten immer versuchen zu kooperieren.“

9. Wer schmiert, verliert

Feilschen funktioniert vielleicht am Flohmarkt. Bei der Polizei wirst du damit auf Granit beißen. Keinesfalls solltest du versuchen, den Polizisten mit einer „kleinen finanziellen Zuwendung“ davon zu überzeugen, Milde walten zu lassen. Das kann eine Strafe nach sich ziehen. „Und jeder Polizist weiß, dass eine Geldannahme Amtsmissbrauch ist. Das wird deshalb in der Praxis nicht vorkommen“, erläutert Stauffer.

10. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint

Beifahrer sollten sich nicht in die Verkehrskontrolle einmischen. Das Gespräch findet zwischen dem Fahrer und dem Polizisten statt. Mit Weisheiten wie „Ich hab dir doch gesagt, du fährst zu schnell!“ tust du dem Fahrer sicher keinen Gefallen.

 

ALKOHOL AM STEUER?

Autofahrer dürfen nur mit weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut hinters Steuer. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Ansonsten kann es teuer werden:

  • 0,5 bis 0,79 Promille: Strafen zwischen 300 und 3.700 Euro, Vormerkung im Führerscheinregister
  • 0,8 bis 1,19 Promille: 800 bis 3.700 Euro; beim ersten Mal einmonatiger Führerscheinentzug, beim wiederholten Mal für drei Monate; Verkehrscoaching
  • 1,2 bis 1,59 Promille: 1.200 bis 4.400 Euro, Führerscheinentzug für mindestens vier Monate, Nachschulung
  • 1,6 Promille und mehr: 1.600 und 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung